Kanalsanierung: Kosten als Werbungskosten sofort abziehbar
Kanalsanierung: Kosten als Werbungskosten sofort abziehbar
Aufwendungen für die Instandsetzung einer vorhandenen Kanalisation sind als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) sofort abziehbar, entschied der Bundesfinanzhof. In dem Fall wollte ein Eigentümer die Aufwendungen für die Beseitigung eines Schadens durch Wurzeleinwuchs in Höhe von über 10.000 Euro als Werbungskosten geltend machen – was das Finanzamt und die Vorinstanz zunächst verweigerten. Zu Unrecht, so der BFH.
Bundesfinanzhof, Az. IX R 2/19