RA Dr. Ralf Glandien
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Zwangsräumung: Ohne Inventarliste Schadenersatz

In einem Fall vorm Bundesgerichtshof verlangte die ehemalige Eigentümerin eines Einfamilienhauses vom neuen Eigentümer Schadensersatz. Letzterer hatte das Grundstück durch Zwangsversteigerung erworben. Er nahm das Haus ohne Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers in Besitz und ließ es durch eine private Firma räumen. Das war verbotene Eigenmacht, urteilte der BGH. Nimmt der Ersteigerer einer Immobilie diese eigenmächtig in Besitz, muss er die darin vorgefundenen Gegenstände in einer Inventarliste dokumentieren (ähnlich wie bei der „kalten Räumung“ einer Mietsache). Anderenfalls läuft er Gefahr, dass der Ex-Eigentümer mit hohen Schadensersatzforderungen durchdringt.

BGH, Az. V ZR 175/16

WEG auf Verwaltersuche: Kein Alternativangebot nötig

Eine komplett zerstrittene Eigentümergemeinschaft suchte einen neuen Verwalter. In der Eigentümerversammlung lag schließlich nur ein einziges Angebot vor. Auf dessen Basis bestellten die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss den neuen Verwalter. Dagegen klagte ein Eigentümer. Er sah einen Verstoß gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung, da keine Alternativangebote vorlagen. Das Landgericht Dortmund entschied dagegen, dass hier ein Ausnahmefall vorlag. Schließlich sei es wegen des „Reizklimas“ in der WEG und angesichts bereits zweier zuvor zermürbter Verwalter ohnehin schon schwer genug gewesen, überhaupt einen zur Amtsübernahme bereiten Verwalter zu finden.

LG Dortmund, Az. 17 S 112/15

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