RA Dr. Ralf Glandien
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

WEG: Darf die Mehrheit einen Grundstückskauf beschließen?

Der BGH hat mit Urteil vom 18.03.2016, V ZR 75/15 entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft den Erwerb eines Grundstücks durch Mehrheitsbeschluss beschließen kann. Im dortigen Fall ging es um den Erwerb eines Grundstücks, auf welchem Stellplätze errichtet werden sollten.

Damit wird die Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümerin, eine einstimmige Entscheidung ist nicht erforderlich.

Betriebskostenvereinbarung: BGH lockert die Vorgaben

Der BGH hat mit Urteil vom 10.02.2016 entschieden, dass im Bereich der Wohnraummiete für die Vereinbarung, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat, es ausreicht, dass dies formularmäßig festgehalten ist. Die einzelnen Betriebskosten müssen ebenso wenig angegeben werden wie eine Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung. Damit gibt der BGH seine bisherige strenge Rechtsprechung auf, so dass in einer Vielzahl von Mietverträgen nunmehr wirksame Betriebskostenvereinbarungen enthalten sind (vgl. Urteil des BGH vom 10.02.2016, VIII ZR 137/15).

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