RA Dr. Ralf Glandien
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Erfolglose Räumungsklage: Hybridauto mit Gemeinschaftsstrom geladen

Nachdem Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ihr Hybridauto mehrfach an einer allgemeinen Steckdose des Hauses aufgeladen hatten, waren Nachbarn, die das beobachtet hatten, verärgert. Sie informierten den Vermieter, der daraufhin den betreffenden Mietern die fristlose Kündigung sowie hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietvertrags aussprach. Das Amtsgericht Leverkusen wies die Räumungsklage jedoch ab.

Es fehle an einem wichtigen Grund (im Sinne von § 543 Abs. 1 BGB, § 569 Abs. 2 BGB), da die Mieter durch das Aufladen des Hybridwagens nicht auf erhebliche Weise den Hausfrieden gestört hätten. Das Gericht begründete das damit, dass durch den Stromdiebstahl lediglich ein Schaden von rund 48 Euro entstanden sei. Außerdem hatten die Mieter eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 600 Euro angeboten. Die fristlose Kündigung sei ohnehin unwirksam, weil der Vermieter zuvor keine Abmahnung (gem. § 543 Abs. 3 BGB) ausgesprochen hatte. Auch die ordentliche Kündigung sei unwirksam, da der Stromdiebstahl aufgrund der geringen Lademenge eine unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters (gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) darstelle.

Amtsgericht Leverkusen, Az. 22 C 157/23

Nebenkosten: Streit um Kosten für die Treppenhausreinigung

Ein Mieter beanstandete nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung die Treppenhausreinigungskosten als Gebäudereinigungskosten in Höhe von 116,74 Euro. Er berief sich in seiner E-Mail darauf, dass die Treppenhausreinigung unzureichend erfolgt sei und die in Ansatz gebrachten Kosten daher zu hoch seien. Das begründete er damit, dass – was unstreitig war – das Reinigungspersonal beim Fegen und Wischen der Flure nicht die Fußmatten aufgenommen hatte. Darüber hinaus waren weder die Fensterbänke noch der Treppenhandlauf gewischt worden.

Das Amtsgericht Elmshorn gab der Klage des Vermieters auf Zahlung der Reinigungskosten statt. Die Umlage war im Mietvertrag vereinbart. Im Rahmen seiner Darlegungslast hätte der Mieter ausführen müssen, weshalb die angesetzten Kosten für die Treppenhausreinigung zu hoch gewesen seien. Dies sei etwa dadurch möglich, dass er mehrere Vergleichsangebote eingeholt hätte (was er nicht tat). Außerdem stelle die Beanstandung per E-Mail keine geeignete Mängelrüge dar. Diese sei erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erfolgt – und somit zu spät.

Amtsgericht Elmshorn, Az. 58 C 111/22

Cannabis-Konsum und Ärger im Mehrfamilienhaus: Mieter übertrieb

Monatelang hatte ein Mieter seine Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus durch Schlagen von Türen selbst während der Ruhezeit, Bedrohen und Eintreten einer Wohnungstür tyrannisiert. Zudem hatte er Cannabis in seiner Mietwohnung konsumiert – und das im Übermaß. Daraufhin mahnte ihn der Vermieter ab – und kündigte ihn mehrfach fristlos sowie hilfsweise ordentlich wegen erheblicher Störung des Hausfriedens. Anschließend verklagte der Eigentümer ihn auf Räumung der Mietwohnung. Das Amtsgericht Brandenburg (Havel) entschied, dass er einen Anspruch auf Räumung der Mietwohnung hat.

Der Mieter habe gegen die gesetzlich erlaubte Cannabis-Höchstmenge verstoßen. Zudem sei der Hausfrieden durch die gesundheitsbeeinträchtigende Geruchsbelästigung im Treppenhaus erheblich gestört – vor allem, weil minderjährige Kinder im Haus an der Wohnungstür vorbeigehen mussten. Eine weitere Störung des Hausfriedens ergab sich laut Gericht daraus, dass der Mieter in seiner Wohnung mit Betäubungsmitteln gehandelt hatte. Eine erhebliche Störung des Hausfriedens ergebe sich in besonderem Maße daraus, dass der Mieter andere Nachbarn erheblich bedroht und beleidigt hatte.

Amtsgericht Brandenburg, Az. 30 C 196/23

Mietkaution nach Tod des Mieters: kein Zurückbehaltungsrecht

Ein Mieter hatte bei Vertragsabschluss eine Kaution hinterlegt. Nach seinem Tod in der Wohnung wurde der Leichnam erst mit einigen Tagen Verspätung entdeckt. Die Eigentümerin behielt die Kaution mit der Begründung ein, es seien erhebliche Reinigungs- und Renovierungskosten entstanden. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied nach eingehender Prüfung, dass die Kaution in diesem Fall nicht einbehalten werden dürfe und den Erben übergeben werden müsse. Der Mietvertrag sehe zwar für einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch Ansprüche der Eigentümerin vor, doch das Versterben des Mieters und die daraus resultierenden Folgen zählten nicht dazu.

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Az. 15 C 59/20

Beweis per strittiger Tonaufnahme: Mieter mussten die Wohnung räumen

Normalerweise sind nicht genehmigte Tonband- und Videoaufnahmen als Beweismittel nicht zugelassen. Eine Ausnahme kann allerdings dann vorliegen, wenn auf diese Weise schwerste Beleidigungen dokumentiert sind und die Aufzeichnungen nicht heimlich im privaten Kreis erfolgten. Das Amtsgericht Bottrop sah dies als gegeben an, als in einem (auf Video dokumentierten) Streit zwischen Mieter und Vermieter Formulierungen wie „Drecksstück“ und „sonst bringe ich dich um“ aus dem offenen Fenster heraus gefallen waren. Nach Abwägung der Interessen der beiden Mietparteien kam das Gericht zu einem klaren Schluss: Die Mieter mussten die Wohnung räumen.

Amtsgericht Bottrop, Az. 11 C 264/22

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