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video  Besonderheiten für Vermieter bei der Gewerberaum-Vermietung
video  Darauf sollte man bei der Vermietung von Gewerberäumen achten

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video  Mietrecht - Übergabeprotokoll

Aktuelle Urteile

Kaffeekanne war kaputt und führte zu Verbrennungen, trotzdem kein Schadenersatz

Kaffeekanne war kaputt und führte zu Verbrennungen, trotzdem kein Schadenersatz

Eine Mutter setzte am ersten Morgen in einer Ferienwohnung die Kaffeemaschine in Gang. Als sie ihn zum Frühstückstisch brachte, löste sich der Henkel und die Kanne kippte nach vorn. Der heiße Kaffee traf ihre kleine Tochter. Diese erlitt dabei Verbrennungen. Die Familie verklagte die Vermieterin auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Sie argumentierte, dass die Kaffeekanne schon bei Übernahme der Ferienwohnung kaputt gewesen sei.

Das Oberlandesgericht Oldenburg wies die Klage ab. Ein umfassender Haftungsausschluss durch Allgemeine Geschäftsbedingungen sei zwar unwirksam. Da ein Vermieter grundsätzlich sogar ohne jedes eigene Verschulden hafte. Das allerdings nur für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlägen.

Hier sehe das Gesetz eine viel strengere Haftung vor als bei anderen Vertragsformen, etwa beim Kauf- oder beim Werkvertrag. Doch die Mutter konnte einen solchen Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht beweisen. Zudem könne auch nicht festgestellt werden, dass der Vermieterin etwaige Vorschäden hätten auffallen müssen. Die Vermieterin hätte die Kanne nicht auf versteckte Schäden untersuchen müssen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 9 U 40/23

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