RA Dr. Ralf Glandien
Fleischstraße 67
54290 Trier
Tel: 49 (0)651 – 97 00 10
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Weitere Rechtsgebiete

Meine Rechtsgebiete im Überblick


Sie haben juristische Fragen oder benötigen Beistand durch einen Rechtsanwalt? Hier sind die Rechtsgebiete, die der Trierer Rechtsanwalt Dr. Ralf Glandien schwerpunktmäßig betreuten. Mit einem Mausklick erfahren Sie mehr!

 

Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten

Wichtiger Hinweis: Beachten Sie hier die Fristen: Wenn innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bescheid eingelegt wird, eröffnet das Amtsgericht das Verfahren. Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt ist in einem solchen Fall absolut empfehlenswert.

Immobilienrecht/Baurecht (für Käufer, Verkäufer und Grundstückseigentümer)
Rechtsanwalt Dr. Ralf Glandien aus Trier berät Sie umfassend und kompetent zu sämtlichen Aspekten es Immobilienrechts. Dies umfasst sowohl private, gewerbliche als auch landwirtschaftliche Grundstücke. Im Einzelnen gehören zu den Tätigkeitsschwerpunkten unter anderem Kaufverträge, Maklerverträge oder auch das Nachbarrecht. Gerne erstellt oder prüft der erfahrene Fachjurist für Sie Immobilienkaufverträge (und auch Maklerverträge).

Hierbei können auch Fragen nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag, der Minderung der Kaufsumme, der Mängelgewährleistung oder auch des Schadensersatzes eine Rolle spielen. Der Immobilienrechtsexperte aus Trier hilft Ihnen gegebenenfalls auch dabei, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Außerdem berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Glandien Sie umfassend im Bereich des privaten Baurechts, vom Abschluss des Bauvertrages über Probleme bei der Bauausführung bis zu Fragen rund um die Mangelbeseitigung. Er vertritt Sie sowohl bei der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens als auch im außergerichtlichen Bereich, bis hin zur gerichtlich notwendigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Bei Fragen rund um eine Zwangsvollstreckung (bzw. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung) kann Ihnen Rechtsanwalt Dr. Ralf Glandien ebenfalls beratend zur Seite stehen.

Maklerrecht (seit dem Bestellerprinzip hoch aktuell!)
Der Beruf des Maklers stand erst jetzt noch bei der Debatte um das so genannte „Bestellerprinzip“ im Fokus der Öffentlichkeit. So gilt bei Immobiliengeschäften bezüglich der Maklercourtage bzw. Provision nun der klare Grundsatz: „Wer die Leistung bestellt, muss sie auch bezahlen.“ Entsprechend müssen die der Maklerleistung zugrunde liegenden Verträge gestaltet sein.

Neben dem Wohnungsmarkt sind Makler hauptsächlich noch bei der Vermittlung von Versicherungen sowie im Handel bzw. im Wertpapierhandel tätig. Auch hier wird im Erfolgsfall eine Vermittlungsgebühr fällig.

Dr. Ralf Glandien, Rechtsanwalt in Trier, kennt sich im Maklerrecht bestens aus. Er prüft für seine Klienten Maklerverträge, kann aber andererseits auch beim Verfassen eines rechtssicheren Maklervertrags helfen. Entscheidend ist dabei, dass die gesetzlichen Regeln im Rahmen der Vertragsfreiheit der Parteien individuell abgeändert werden können. Hinzu kommen Sonderregelungen wie z.B. das oben genannte Bestellerprinzip. Als Experte im Maklerrecht kann Rechtsanwalt Dr. Ralf Glandien hier für Rechtssicherheit sorgen.

Doch nicht bei jedem Geschäftsabschluss (oder auch der Gelegenheit darauf) kann eindeutig geklärt werden, ob nun ein Provisionsanspruch entstanden ist oder eben nicht. Häufig kommt es dann zum Streit. Bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Forderungen ist dann ebenfalls die Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts gefragt.

Nachbarrecht
Die Wurzeln vom Nachbargrundstück heben die eigene Garageneinfahrt an, im Sommer schmeißt der Nachbar eine Grillparty nach der anderen und Lärm und Gerüche dringen herüber, allherbstlich muss das Laub vom Nachbarsbaum vom eigenen Rasen geharkt werden – Grund für Streit gibt es unter Nachbarn (leider) nur allzu oft. Im Nachbarrecht mag zwar vieles eindeutig geregelt sein, doch im Einzelfall müssen dann doch häufig die Gerichte für Klarheit sorgen.

Sind die Fronten zu verhärtet für eine Einigung im direkten Gespräch, hilft zunächst die Beratung bei einem Rechtsanwalt. Bei der Auslotung der Rechtslage ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Denn die Emotionen im Nachbarschaftsstreit kochen oft hoch. Rechtsanwalt Dr. Ralf Glandien aus Trier sucht mit seinen Mandanten nach Lösungen für den Konflikt mit dem Nachbarn. Er hilft ihnen, ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen oder umgekehrt ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Die anwaltliche Unterstützung macht aber nicht nur bei einer direkten Auseinandersetzung vor Gericht Sinn, sondern auch schon im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens.

So oder so hilft Ihnen der Rechtsanwalt bei allen Fragen rund um das Nachbarrecht. Dazu zählen u.a. potenzielle Konflikte rund um Einfriedungen, Grenzabstände, Betretungsrechte bzw. das Hammerschlags- und Leiterrecht, Überbau, Immissionen, Traufwasser etc.

Jagd- und Waffenrecht
Als passionierter Jäger und langjähriger Sportschütze verfügt Rechtsanwalt Dr. Ralf Glandien nicht nur über die nötigen fachjuristischen Kennntisse in dieser hoch speziellen Materie, sondern hat auch einen persönlichen Bezug zu allen wichtigen Fragestellungen und deren Lösung. Entsprechend ist der Trierer Rechtsanwalt ein bevorzugter Ansprechpartner in allen Fragen des Jagdrechts:
– Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen
– Wild- und Jagdschadensangelegenheiten
– Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Jagdausübung
– Haftungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen
– Baurechtliche Fragen wie die Zulässigkeit der Errichtung von Jagdhütten im Aussenbereich

Aber auch bei allen Fragen des allgemeinen Waffenrechts hat der Trierer Rechtsanwalt Dr. Ralf Glandien hervorragende Fachkenntnisse und steht hier gern mit Rat und Tat zur Seite.

Vertragsprüfung und Beratung (nur zu den genannten Rechtsgebieten)
Wer einen Vertrag abschließt, möchte natürlich sicher sein, dass die hier getroffenen Vereinbarungen auch gelten. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgesetzten Richtlinien setzen für zahlreiche Vertragsinhalte jedoch enge Grenzen. Zu beachten sind hier vor allem die AGB-Schutzvorschriften des BGB. Hinzu kommen – z.B. beim Thema Mietvertrag – regelmäßig Urteile der obersten deutschen Gerichte, die sich mit einzelnen, in vielen Verträgen standardmäßig auftauchenden Vertragsklauseln befassen. Und die Richter erklären nicht selten bestimmte Klauseln für ungültig.

Insofern kommt der Prüfung des Vertrags durch erfahrene Juristen eine große Bedeutung zu. Rechtsanwalt Dr. Ralf Glandien aus Trier prüft den von Ihnen vorgelegten Vertrag, ob er der aktuellen Gesetzeslage und der neuesten Rechtsprechung standhält. Der Anwalt betrachtet dabei insbesondere kritische Passagen und weist Sie auf entsprechende Risiken ausdrücklich hin. Zugleich schlägt er alternative Formulierungen und Klauseln vor, die Sie stattdessen oder zusätzlich zu Ihren Gunsten mit in den Vertrag aufnehmen sollten.

Forderungseinzug / Inkasso
Rechtsanwalt Dr. Ralf Glandien ist ein starker Partner im Kampf gegen offene Forderungen. Schnell, effektiv und seriös kümmert sich der Trierer Anwalt darum, dass Außenstände zügig von Ihren Schuldnern ausgeglichen werden. Wichtig gerade hier in der Region Trier: Zwangsvollstreckungen werden durch Dr. Ralf Glandien auch im benachbarten Luxemburg in den bekannten Formen betrieben. Dazu gehört ausdrücklich auch die Lohnpfändung. 

Mit Engagement und Effizienz erbringt Rechtsanwalt Dr. Ralf Glandien unter anderem folgende Dienstleistungen:
– vorgerichtliches und gerichtliches Inkassoverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheide)
– Verwertung von vollstreckbaren Titeln (Urteilen)
– Klageverfahren
– Schuldnerrecherchen und Bonitätsauskünfte

Selbstverständlich weiß auch ich, dass ich nicht alles wissen kann. Deshalb verfügt mein Büro über zuverlässige Kooperationspartner nicht nur hier bei uns im Raum Trier bzw. in Rheinland-Pfalz. Mit ihrem jeweiligen Spezialwissen stehen sie Ihnen im Bedarfsfall jederzeit gerne zur Seite.

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