Kein Eigenbedarf da die Wohnung für eine Person viel zu groß war
Kein Eigenbedarf da die Wohnung für eine Person viel zu groß war
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs muss ein Gericht die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich respektieren. Das Gericht darf dem Eigentümer keine fremden Vorstellungen über angemessenes Wohnen und seine weitere Lebensplanung aufdrängen. Gleichzeitig darf das Gericht die Kündigung aber daraufhin überprüfen, ob sie missbräuchlich ist. Etwa, weil der Vermieter einen weit überhöhten Wohnbedarf geltend macht. Das Landgericht Köln hat einen solchen Missbrauch bejaht. In dem Fall wollte der Vermieter allein in eine über 200 Quadratmeter große Wohnung mit 6,5 Zimmern, Küche und Bad ziehen und benötigte nach eigenen Angaben gar nicht alle Zimmer.
Landgericht Köln, Az. 1 S 141/24

RA Dr. Ralf Glandien
Fleischstraße 67


