RA Dr. Ralf Glandien
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Haus & Grund TV mit RA Ralf Glandien

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video  Besonderheiten für Vermieter bei der Gewerberaum-Vermietung
video  Darauf sollte man bei der Vermietung von Gewerberäumen achten

RA Ralf Glandien beim OK54 Bürgerrundfunk

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video  Mietrecht - Übergabeprotokoll

Aktuelle Urteile

Kein Eigenbedarf da die Wohnung für eine Person viel zu groß war

Kein Eigenbedarf da die Wohnung für eine Person viel zu groß war

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs muss ein Gericht die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich respektieren. Das Gericht darf dem Eigentümer keine fremden Vorstellungen über angemessenes Wohnen und seine weitere Lebensplanung aufdrängen. Gleichzeitig darf das Gericht die Kündigung aber daraufhin überprüfen, ob sie missbräuchlich ist. Etwa, weil der Vermieter einen weit überhöhten Wohnbedarf geltend macht. Das Landgericht Köln hat einen solchen Missbrauch bejaht. In dem Fall wollte der Vermieter allein in eine über 200 Quadratmeter große Wohnung mit 6,5 Zimmern, Küche und Bad ziehen und benötigte nach eigenen Angaben gar nicht alle Zimmer.

Landgericht Köln, Az. 1 S 141/24

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