RA Dr. Ralf Glandien
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Gewerberaum: Reparaturklausel braucht keine Obergrenze

Anders als in einem Mietvertrag über Wohnraum, ist die so genannte Kleinreparaturklausel in einem gewerblichen Pachtvertrag auch dann wirksam, wenn sie keine Wertobergrenze für die einzelne Reparatur enthält. Dieser Auffassung ist das Landgericht Darmstadt. In dem entschiedenen Fall verlangte die Verpächterin einer Gaststätte von der Pächterin die Zahlung von Kosten für Reparaturen an der Heizungsanlage. Die Pächterin hielt die Kleinreparaturklausel im Pachtvertrag für unwirksam, weil sie keine ausdrückliche Kostenobergrenze für die einzelne Reparatur enthält. Letztlich muss diese Frage nun aber noch der Bundesgerichtshof entscheiden.

LG Darmstadt, Az. 6 S 373/16

Ansprüche in einer WEG: Einzelne dürfen handeln

Einzelne Wohnungseigentümer können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche wegen der Beeinträchtigung von Gemeinschaftseigentum selbst geltend machen, solange die Gemeinschaft die Geltendmachung nicht an sich gezogen hat. Das gilt auch, wenn sich die Ansprüche gegen einen außerhalb der WEG stehenden Dritten richten. Mit diesem Urteil revidierte der Bundesgerichtshof die Ansicht der Vorinstanzen. Amts- und Landgericht hatten in dem Streitfall die Klage noch abgewiesen. Hier meinten die Richter, einzelne Eigentümer seien nicht befugt, einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch bezüglich des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen.

BGH, Az. V ZR 45/17

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