RA Dr. Ralf Glandien
Fleischstraße 67
54290 Trier
Tel: 49 (0)651 – 97 00 10
Fax: 49 (0)651 – 97 00 115
post@anwalt-trier.de
www.anwalt-trier.de

Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Dauerhafter Kündigungsauschluss nur per Individualvereinbarung

Dauerhafter Kündigungsauschluss nur per Individualvereinbarung

Durch einen formularvertraglichen Kündigungsausschluss kann der Mieter einer Wohnung maximal vier Jahre an den Mietvertrag gebunden werden. Ist der Zeitraum, für den die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, länger, ist der Kündigungsausschluss insgesamt unwirksam. Aber: Die Vertragsparteien können die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch Individualvereinbarung sogar für sehr lange Zeiträume ausschließen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann die ordentliche Kündigung eines Mietvertrags auf diese Weise grundsätzlich sogar dauerhaft ausgeschlossen werden.

BGH, Az. VIII ZR 200/17

Left Menu Icon