RA Dr. Ralf Glandien
Fleischstraße 67
54290 Trier
Tel: 49 (0)651 – 97 00 10

post@anwalt-trier.de
www.anwalt-trier.de

Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Haus & Grund TV mit RA Ralf Glandien

Auf ein Bild klicken um das entsprechende Video anzuschauen.

video  Besonderheiten für Vermieter bei der Gewerberaum-Vermietung
video  Darauf sollte man bei der Vermietung von Gewerberäumen achten

RA Ralf Glandien beim OK54 Bürgerrundfunk

Auf ein Bild klicken um das entsprechende Video anzuschauen.

video  Mietrecht - Übergabeprotokoll

Aktuelle Urteile

Mietkaution nach Tod des Mieters: kein Zurückbehaltungsrecht

Mietkaution nach Tod des Mieters: kein Zurückbehaltungsrecht

Ein Mieter hatte bei Vertragsabschluss eine Kaution hinterlegt. Nach seinem Tod in der Wohnung wurde der Leichnam erst mit einigen Tagen Verspätung entdeckt. Die Eigentümerin behielt die Kaution mit der Begründung ein, es seien erhebliche Reinigungs- und Renovierungskosten entstanden. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied nach eingehender Prüfung, dass die Kaution in diesem Fall nicht einbehalten werden dürfe und den Erben übergeben werden müsse. Der Mietvertrag sehe zwar für einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch Ansprüche der Eigentümerin vor, doch das Versterben des Mieters und die daraus resultierenden Folgen zählten nicht dazu.

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Az. 15 C 59/20

Left Menu Icon