Gewichtiges öffentliches Interesse: Solarzaun geht vor Denkmalschutz
In einem Rechtsstreit in Rheinland-Pfalz ging es um einen Interessenkonflikt zwischen Denkmalschutz und Klimawende. Ein Eigentümer wollte auf dem Grundstück seines denkmalgeschützten Wohngebäudes einen Solarzaun errichten, genauer gesagt auf der bereits bestehenden Einfriedungsmauer. Die zuständige Behörde und das Verwaltungsgericht verweigerten ihm dies jedoch. Der Denkmalschutz überwiege hier, argumentierten sie. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz war anderer Ansicht. Es korrigierte die Entscheidung: Das öffentliche Interesse an der Errichtung des Solarzauns sei von so großem Gewicht, dass der Denkmalschutz dahinter zurückzustehen habe.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az. 1 A 10604/23.OVG