RA Dr. Ralf Glandien
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Werkvertrag: Bei Schwarzzahlung keine Gewährleistung

Wenn die Parteien eines Werkvertrags vereinbaren, dass ein Teil des Werklohns „schwarz“ gezahlt werden soll, ist der Vertrag insgesamt nichtig. Dann bestehen auch bei Mängeln weder Gewährleistungs- noch Rückzahlungsansprüche. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, bei dem es um Teppichverlegearbeiten ging. Die Vertragsparteien hatten sich nachträglich geeinigt, einen Teil des Lohns bar und ohne Rechnung auszuzahlen (BGH, Az. VII ZR 197/16)

Schlechte Zahlungsmoral: WEG durfte Zustimmung verweigern

Sowohl der Verwalter einer WEG als auch anschließend die Eigentümerversammlung verweigerten die Veräußerung einer Wohneinheit an eine „UG“ (Unternehmergesellschaft). Sie beriefen sich dabei einerseits auf die Rechtsform des Käufers und andererseits auf dessen bekannt schlechte Zahlungsmoral. Der Geschäftsführer der UG hatte nämlich vormals in seiner Zeit als Eigentümer größere Zahlungsrückstände auflaufen lassen, u.a. rund 5.000 Euro an ausstehenden Hausgeldzahlungen. Die Rechtsform „UG“ des Erwerbers allein sei kein wichtiger Grund, um die Zustimmung zur Veräußerung zu verweigern, entschied das Landgericht Düsseldorf – die schlechte Zahlungsmoral aber sehr wohl.

LG Düsseldorf, Az. 25 S 179/15

Schließanlage: WEG verklagte den Bauträger

Ein Bauträger hatte eine Wohnungseigentumsanlage errichtet. In dem Objekt wurde eine Schließanlage eingebaut. Der auswärtig ansässige Bauträger weigerte sich zunächst, den Schließplan und die Sicherungskarte für die Schließanlage am Ort der Wohnanlage an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) herauszugeben. Die benötigten Gegenstände könnten bei ihm abgeholt werden. Daraufhin klagte die WEG auf Herausgabe von Sicherungskarte und Schließplan. Mit Erfolg: Es reiche nicht aus, dass der Bauträger anbietet, Schließplan und -karte abzuholen, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.

OLG Stuttgart, Az. 3 U 98/16

Jahresabrechnung: Keine Abrechnung mit ungeeichten Zählern

Der WEG-Verwalter darf bei der Verteilung von Heiz- und Wasserkosten in der Jahresabrechnung keine Werte verwenden, die mit ungeeichten Zählern gemessen worden sind. Die Eichbehörden können dem Verwalter die Verwendung der Werte per Ordnungsverfügung untersagen, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

OVG NRW, Az. 4 A 1150/15

Keine Werbungskosten: AfA-Regeln für neue Einbauküchen

Ein Vermieter ersetzte in drei vermieteten Wohnungen die Einbauküchen. Die hierfür aufgewendeten Kosten von rund 3.000 Euro pro Wohnung wollte er als Werbungskosten („Erhaltungsaufwand“) sofort absetzen. Es kam zum Streit mit dem Finanzamt. Der Bundesfinanzhof entschied nun – unter Aufgabe seiner bisherigen Auffassung –, dass es sich bei einer modernen Einbauküche um ein einheitliches Wirtschaftsgut handele. Dementsprechend müssten die Regeln zu den Absetzungen für Abnutzung (AfA) angewandt werden. Danach ist nur eine Abschreibung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von zehn Jahren zulässig.

BFH, Az. IX R 14/15

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