WEG auf Verwaltersuche: Kein Alternativangebot nötig
Eine komplett zerstrittene Eigentümergemeinschaft suchte einen neuen Verwalter. In der Eigentümerversammlung lag schließlich nur ein einziges Angebot vor. Auf dessen Basis bestellten die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss den neuen Verwalter. Dagegen klagte ein Eigentümer. Er sah einen Verstoß gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung, da keine Alternativangebote vorlagen. Das Landgericht Dortmund entschied dagegen, dass hier ein Ausnahmefall vorlag. Schließlich sei es wegen des „Reizklimas“ in der WEG und angesichts bereits zweier zuvor zermürbter Verwalter ohnehin schon schwer genug gewesen, überhaupt einen zur Amtsübernahme bereiten Verwalter zu finden.
LG Dortmund, Az. 17 S 112/15