RA Dr. Ralf Glandien
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Kabel „auf Putz“: Eigentümern fehlt die Beschlusskompetenz

Für die Entscheidung darüber, Kabel „auf Putz“ im Sondereigentum zu verlegen, fehlt den Wohnungseigentümern bzw. der Eigentümerversammlung die Beschlusskompetenz. Das entschied das Amtsgericht Köln. Im Einzelfall könne ein Sondereigentümer aber verpflichtet sein, die Aufputz-Verlegung von Kabeln zu dulden – sofern sich die Verweigerung unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsverhältnisses als ein Verstoß gegen die Treuepflicht nach § 242 BGB darstellt.

AG Köln, Az. 204 C 116/14

Gefälligkeiten unter Nachbarn: Wer haftet?

Entgegen der landläufigen Meinung, im Rahmen einer Gefälligkeit unter Nachbarn hafte man nicht für entstehende Schäden hat der BGH(VI ZR 467/15) nunmehr entschieden, dass es umgekehrt so ist, dass man grundsätzlich haftet. Nur besondere Umstände, die im Einzelfall zu prüfen sind, können. Im entschiedenen Fall hatte ein das Grundstück des anderen Nachbarn dessen Abwesenheit bewässert, Schaden entstanden. Der BGH hat nun entschieden, dass ein Haftungsausschluss gerade nicht vorliegt. Will man also in einem solchen Falle die Eigenhaftung ausschließen, muss man eine entsprechende Vereinbarung treffen; im Regelfall sollte auch die private Haftpflichtversicherung hierfür aufkommen.

WEG-Gründung: Gleiche Rechte vor Grundbucheintrag?

In der Entstehungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft, also noch vor Eintragung des Erwerbers in das Wohnungsgrundbuch, ist dieser sogenannte werdende Wohnungseigentümer, wenn er den Besitz an der Wohnung durch Übergabe erlangt hat. Als werdender Wohnungseigentümer hat er annähernd die gleichen Rechte wie ein tatsächlicher Wohnungseigentümer. Die werdenden Wohnungseigentümer bilden auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft.

Gewerbliche Vermietung: Wartungskosten übertragen? 

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 16.10.2015 entschieden, dass die Übertragung der Verpflichtung, „sämtliche Wartungskosten“ als Betriebskosten zu tragen auch ohne nähere Auflistung und ohne Angabe einer Obergrenze in allgemeinen Vertragsbedingungen im Bereich der Geschäftsraummiete ist. Der Mieter sei vor überhöhten Forderungen durch das allgemein geltende Wirtschaftlichkeitsgebot geschützt.

WEG: Darf die Mehrheit einen Grundstückskauf beschließen?

Der BGH hat mit Urteil vom 18.03.2016, V ZR 75/15 entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft den Erwerb eines Grundstücks durch Mehrheitsbeschluss beschließen kann. Im dortigen Fall ging es um den Erwerb eines Grundstücks, auf welchem Stellplätze errichtet werden sollten.

Damit wird die Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümerin, eine einstimmige Entscheidung ist nicht erforderlich.

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