RA Dr. Ralf Glandien
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Haushaltsnahe Dienstleistung: Kein Steuerbonus bei Barzahlung

Barzahlungen kommen nicht in Frage, wenn man anschließend haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen will. Selbst ein Beleg über solch eine Barzahlung wird nicht anerkannt. Der Fiskus legt Wert darauf, dass eine datierte Rechnung vorliegt und der Betrag auf das Konto des Auftragnehmers überwiesen wurde. Das muss auf Nachfrage des Fiskus mit einem Überweisungsbeleg dargelegt werden können. So entschied es das Finanzgericht Düsseldorf am Beispielfall von Fensterreinigungskosten in Höhe von 557 Euro. Mit dieser Regelung soll Schwarzarbeit eingedämmt werden.

FG Düsseldorf, Az. 15 K 3449/06

Zwangsräumung: Ohne Inventarliste Schadenersatz

In einem Fall vorm Bundesgerichtshof verlangte die ehemalige Eigentümerin eines Einfamilienhauses vom neuen Eigentümer Schadensersatz. Letzterer hatte das Grundstück durch Zwangsversteigerung erworben. Er nahm das Haus ohne Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers in Besitz und ließ es durch eine private Firma räumen. Das war verbotene Eigenmacht, urteilte der BGH. Nimmt der Ersteigerer einer Immobilie diese eigenmächtig in Besitz, muss er die darin vorgefundenen Gegenstände in einer Inventarliste dokumentieren (ähnlich wie bei der „kalten Räumung“ einer Mietsache). Anderenfalls läuft er Gefahr, dass der Ex-Eigentümer mit hohen Schadensersatzforderungen durchdringt.

BGH, Az. V ZR 175/16

WEG auf Verwaltersuche: Kein Alternativangebot nötig

Eine komplett zerstrittene Eigentümergemeinschaft suchte einen neuen Verwalter. In der Eigentümerversammlung lag schließlich nur ein einziges Angebot vor. Auf dessen Basis bestellten die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss den neuen Verwalter. Dagegen klagte ein Eigentümer. Er sah einen Verstoß gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung, da keine Alternativangebote vorlagen. Das Landgericht Dortmund entschied dagegen, dass hier ein Ausnahmefall vorlag. Schließlich sei es wegen des „Reizklimas“ in der WEG und angesichts bereits zweier zuvor zermürbter Verwalter ohnehin schon schwer genug gewesen, überhaupt einen zur Amtsübernahme bereiten Verwalter zu finden.

LG Dortmund, Az. 17 S 112/15

Verjährte Forderung: WEG verlangte Schadenersatz

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft verlangte von der ehemaligen Verwalterin Schadensersatz. In einer Eigentümerversammlung genehmigten die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung für das Jahr 2006. Diese endete für einen Miteigentümer mit einer Nachzahlung in Höhe von 10.735 Euro. Auf dessen Anfechtungsklage wurde der Beschluss im Oktober 2010 in Höhe von 4.900 Euro für ungültig erklärt. Wegen des laufenden Anfechtungsverfahrens zog die Verwalterin den Saldo aus der Jahresabrechnung 2006 nicht ein, obwohl der Eigentümer eine Einzugsermächtigung erteilt hatten. Schließlich verweigerte der Eigentümer die Zahlung des nach der erfolgreichen Teilanfechtung der Jahresabrechnung noch offenen Betrags von 5.835 Euro und wandte ein, die Forderung der Gemeinschaft sei verjährt. Die WEG verlangte nun diesen Betrag von der ehemaligen Verwalterin als Schadensersatz – zu Recht, befand das Amtsgericht Köln. Die Verwalterin habe schuldhaft gegen ihre Pflichten aus dem Verwaltervertrag verstoßen, indem sie es trotz Einzugsermächtigung unterlassen hatte, die sich aus der beschlossenen Jahresabrechnung ergebende Nachforderung einzuziehen.

AG Köln, Az. 215 C 146/15

Schönheitsreparaturen-Zuschlag: Vorformulierte Preisabrede zulässig

In einem Formularmietvertrag war vereinbart, dass der Vermieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen übernimmt und sich der hierfür in der Miete enthaltene Kostenansatz auf 0,87 Euro monatlich je Quadratmeter beläuft. Die Mieter meinten nun, dieser „Zuschlag Schönheitsreparaturen“ sei nicht wirksam vereinbart. Es handle sich um eine vorformulierte Preisnebenabrede, die einer AGB-Kontrolle nicht standhalte. Ihre Klage hatte keinen Erfolg. Bei dem neben der Grundmiete ausgewiesenen „Zuschlag Schönheitsreparaturen“ handelt es sich um eine Preis(haupt)abrede, die nicht der AGB-Kontrolle über ihre inhaltliche Angemessenheit unterliegt, entschied der Bundesgerichtshof.

BGH, Az. VIII ZR 31/17

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