RA Dr. Ralf Glandien
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Zustimmung zur Mieterhöhung: Kann der Mieter widerrufen?

Zustimmung zur Mieterhöhung: Kann der Mieter widerrufen?

Es liegt kein Fernabsatzgeschäft vor, wenn der Vermieter vom Mieter per Brief die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangt und der Mieter diese ebenfalls per Brief erteilt. Damit kann der Mieter seine Zustimmung zur Mieterhöhung nicht unter Berufung auf die Regelungen des Fernabsatzgesetzes widerrufen (AG Spandau, Urteil vom 27.10.2015, Az.: 5 C 267/15, so auch AG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.04.2016, Az.: 202 C 3/16).

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