WEG: Eigentümer können dem Verwalter – in Grenzen – mehr Kompetenzen einräumen
WEG: Eigentümer können dem Verwalter – in Grenzen – mehr Kompetenzen einräumen
Die Eigentümer in einer WEG können dem Verwalter – sofern gewollt – durchaus mehr Entscheidungskompetenzen übertragen als üblicherweise vorgesehen. Das könnte etwa für den Bereich Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erfolgen. Gestattet werden kann ihm (dem Verwalter) bei Bedarf zudem die eigenständige Bestellung von Experten. Laut Bundesgerichtshof muss dabei allerdings das Risiko für die Eigentümer begrenzt sein und überschaubar bleiben. Im konkret verhandelten Fall durfte der Verwalter einer 70 Wohneinheiten umfassenden WEG beispielsweise die genannten Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum mit einem Auftragsgesamtvolumen von bis zu 8.000 Euro im Jahr einleiten.
Bundesgerichtshof, Az. V ZR 215/20