Vermieterfeindliche Parolen: Fristlose Kündigung rechtens
Vermieterfeindliche Parolen: Fristlose Kündigung rechtens
Immer wieder gibt es Streit zwischen Mietern und Vermietern. Jede Seite hat dabei das Recht, Ihre Meinung zu äußern. Allerdings sollten dabei die Grenzen des Erlaubten beachtet werden. Weit überschritten hatte diese nach Einschätzung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln ein besonders mitteilungssamer Mieter. Er hatte die Fassade und den Hausflur mit vermieterfeindlichen Parolen beschmiert und war von einem Sicherheitsdienst dabei erwischt worden. Nach Überzeugung des Gerichts waren die mit dickem schwarzem Stift vorgenommenen Anmerkungen ausreichend für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter.
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Az. 2 C 42/19