WEG-Gründung: Gleiche Rechte vor Grundbucheintrag?
In der Entstehungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft, also noch vor Eintragung des Erwerbers in das Wohnungsgrundbuch, ist dieser sogenannte werdende Wohnungseigentümer, wenn er den Besitz an der Wohnung durch Übergabe erlangt hat. Als werdender Wohnungseigentümer hat er annähernd die gleichen Rechte wie ein tatsächlicher Wohnungseigentümer. Die werdenden Wohnungseigentümer bilden auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft.