RA Dr. Ralf Glandien
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Verjährte Forderung: WEG verlangte Schadenersatz

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft verlangte von der ehemaligen Verwalterin Schadensersatz. In einer Eigentümerversammlung genehmigten die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung für das Jahr 2006. Diese endete für einen Miteigentümer mit einer Nachzahlung in Höhe von 10.735 Euro. Auf dessen Anfechtungsklage wurde der Beschluss im Oktober 2010 in Höhe von 4.900 Euro für ungültig erklärt. Wegen des laufenden Anfechtungsverfahrens zog die Verwalterin den Saldo aus der Jahresabrechnung 2006 nicht ein, obwohl der Eigentümer eine Einzugsermächtigung erteilt hatten. Schließlich verweigerte der Eigentümer die Zahlung des nach der erfolgreichen Teilanfechtung der Jahresabrechnung noch offenen Betrags von 5.835 Euro und wandte ein, die Forderung der Gemeinschaft sei verjährt. Die WEG verlangte nun diesen Betrag von der ehemaligen Verwalterin als Schadensersatz – zu Recht, befand das Amtsgericht Köln. Die Verwalterin habe schuldhaft gegen ihre Pflichten aus dem Verwaltervertrag verstoßen, indem sie es trotz Einzugsermächtigung unterlassen hatte, die sich aus der beschlossenen Jahresabrechnung ergebende Nachforderung einzuziehen.

AG Köln, Az. 215 C 146/15

Schlechte Zahlungsmoral: WEG durfte Zustimmung verweigern

Sowohl der Verwalter einer WEG als auch anschließend die Eigentümerversammlung verweigerten die Veräußerung einer Wohneinheit an eine „UG“ (Unternehmergesellschaft). Sie beriefen sich dabei einerseits auf die Rechtsform des Käufers und andererseits auf dessen bekannt schlechte Zahlungsmoral. Der Geschäftsführer der UG hatte nämlich vormals in seiner Zeit als Eigentümer größere Zahlungsrückstände auflaufen lassen, u.a. rund 5.000 Euro an ausstehenden Hausgeldzahlungen. Die Rechtsform „UG“ des Erwerbers allein sei kein wichtiger Grund, um die Zustimmung zur Veräußerung zu verweigern, entschied das Landgericht Düsseldorf – die schlechte Zahlungsmoral aber sehr wohl.

LG Düsseldorf, Az. 25 S 179/15

Schließanlage: WEG verklagte den Bauträger

Ein Bauträger hatte eine Wohnungseigentumsanlage errichtet. In dem Objekt wurde eine Schließanlage eingebaut. Der auswärtig ansässige Bauträger weigerte sich zunächst, den Schließplan und die Sicherungskarte für die Schließanlage am Ort der Wohnanlage an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) herauszugeben. Die benötigten Gegenstände könnten bei ihm abgeholt werden. Daraufhin klagte die WEG auf Herausgabe von Sicherungskarte und Schließplan. Mit Erfolg: Es reiche nicht aus, dass der Bauträger anbietet, Schließplan und -karte abzuholen, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.

OLG Stuttgart, Az. 3 U 98/16

Jahresabrechnung: Keine Abrechnung mit ungeeichten Zählern

Der WEG-Verwalter darf bei der Verteilung von Heiz- und Wasserkosten in der Jahresabrechnung keine Werte verwenden, die mit ungeeichten Zählern gemessen worden sind. Die Eichbehörden können dem Verwalter die Verwendung der Werte per Ordnungsverfügung untersagen, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

OVG NRW, Az. 4 A 1150/15

Kabel „auf Putz“: Eigentümern fehlt die Beschlusskompetenz

Für die Entscheidung darüber, Kabel „auf Putz“ im Sondereigentum zu verlegen, fehlt den Wohnungseigentümern bzw. der Eigentümerversammlung die Beschlusskompetenz. Das entschied das Amtsgericht Köln. Im Einzelfall könne ein Sondereigentümer aber verpflichtet sein, die Aufputz-Verlegung von Kabeln zu dulden – sofern sich die Verweigerung unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsverhältnisses als ein Verstoß gegen die Treuepflicht nach § 242 BGB darstellt.

AG Köln, Az. 204 C 116/14

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