Verjährte Forderung: WEG verlangte Schadenersatz
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft verlangte von der ehemaligen Verwalterin Schadensersatz. In einer Eigentümerversammlung genehmigten die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung für das Jahr 2006. Diese endete für einen Miteigentümer mit einer Nachzahlung in Höhe von 10.735 Euro. Auf dessen Anfechtungsklage wurde der Beschluss im Oktober 2010 in Höhe von 4.900 Euro für ungültig erklärt. Wegen des laufenden Anfechtungsverfahrens zog die Verwalterin den Saldo aus der Jahresabrechnung 2006 nicht ein, obwohl der Eigentümer eine Einzugsermächtigung erteilt hatten. Schließlich verweigerte der Eigentümer die Zahlung des nach der erfolgreichen Teilanfechtung der Jahresabrechnung noch offenen Betrags von 5.835 Euro und wandte ein, die Forderung der Gemeinschaft sei verjährt. Die WEG verlangte nun diesen Betrag von der ehemaligen Verwalterin als Schadensersatz – zu Recht, befand das Amtsgericht Köln. Die Verwalterin habe schuldhaft gegen ihre Pflichten aus dem Verwaltervertrag verstoßen, indem sie es trotz Einzugsermächtigung unterlassen hatte, die sich aus der beschlossenen Jahresabrechnung ergebende Nachforderung einzuziehen.
AG Köln, Az. 215 C 146/15