Eigentümerversammlung: Beschlüsse wirksam – trotz Einberufung durch einen Nichtberechtigten
Nach der Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage berief der vom Bauträger bestellte Verwalter eine Eigentümerversammlung ein. Die Verwalterbestellung erwies sich allerdings wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften als unwirksam. An der Eigentümerversammlung nahmen sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft teil. Unter anderem beschlossen sie den Wirtschaftsplan sowie eine Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Eine Wohnungseigentümerin erhob wegen der Einberufung durch einen Nichtberechtigten gegen diese Beschlüsse Anfechtungsklage. Der Bundesgerichtshof wies diese letztlich ab. Schließlich waren alle Eigentümer bei der Versammlung anwesend.
Bundesgerichtshof, Az. V ZR 77/21