Maklerprovision: Bestellerprinzip verfassungswidrig?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bestellerprinzip zur Wohnungsvermittlungen verfassungsgemäß ist. Damit bleibt es bei dem Recht der Makler erheblich einschränkenden gesetzlichen Regelung, wonach diese nur noch in Ausnahmefällen vom Mieter Zahlung einer Maklerprovision verlangen können.