Wohngrundstück ohne Anfahrt: Kein Notwegrecht gegen Nachbarn
Die ordnungsmäßige Nutzung eines Wohngrundstücks setzt dessen Erreichbarkeit mit einem Kraftfahrzeug nicht immer voraus. Das gilt zumindest dann, wenn das Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem der Kraftfahrzeugverkehr schon nach der planerischen Konzeption ferngehalten werden soll. Auch ein Notwegrecht kann dann nicht verlangt werden, stellte der Bundesgerichtshof klar. In dem Fall nutzten die Eigentümer eines Grundstücks jahrelang einen Weg, der auf einem Nachbargrundstück verläuft, als Zufahrt. Nach dem Verkauf des Nachbargrundstücks sperrte der neue Eigentümer den Weg. Die Klage auf ein Wegerecht gegen Zahlung einer Notwegrente blieb ohne Erfolg.
Bundesgerichtshof (BGH), Az. V ZR 268/19