RA Dr. Ralf Glandien
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Ansprüche in einer WEG: Einzelne dürfen handeln

Einzelne Wohnungseigentümer können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche wegen der Beeinträchtigung von Gemeinschaftseigentum selbst geltend machen, solange die Gemeinschaft die Geltendmachung nicht an sich gezogen hat. Das gilt auch, wenn sich die Ansprüche gegen einen außerhalb der WEG stehenden Dritten richten. Mit diesem Urteil revidierte der Bundesgerichtshof die Ansicht der Vorinstanzen. Amts- und Landgericht hatten in dem Streitfall die Klage noch abgewiesen. Hier meinten die Richter, einzelne Eigentümer seien nicht befugt, einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch bezüglich des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen.

BGH, Az. V ZR 45/17

Separate Verwaltungskosten: Umlage tabu

Eine Vereinbarung im Mietvertrag, wonach der Mieter neben der Nettokaltmiete eine separat ausgewiesene Verwaltungskostenpauschale zahlen muss, ist unwirksam. Verwaltungskosten zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, stellte das Landgericht Berlin klar. Bei der Wohnraummiete kann der Vermieter über die Grundmiete hinaus nur Betriebskosten pauschal oder abrechnungspflichtig umlegen, nicht aber Verwaltungskosten oder andere Kostenarten.

LG Berlin, Az. 67 S 196/17

Heizung: 18 Grad müssen in der Mietwohnung sein

Ein Vermieter muss die Heizungsanlage so einstellen, dass in der Wohnung der Mieter nachts eine Raumtemperatur von durchgängig 18 Grad erreicht werden kann. Das entschied das Amtsgericht Köln. Sofern der Mietvertrag nicht regelt, mit welcher Temperatur der Vermieter seine Pflicht zur Beheizung erfüllt, dann ist in der von Oktober bis einschließlich April dauernden Heizperiode zwischen 23 Uhr und 6 Uhr in allen Räumen der Mietwohnung eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten. Wenn diese Temperatur nicht erreicht werden kann, ist dies ein Mangel, den der Vermieter beheben muss, so das Gericht.

AG Köln, Az. 205 C 36/16

Haushaltsnahe Dienstleistung: Kein Steuerbonus bei Barzahlung

Barzahlungen kommen nicht in Frage, wenn man anschließend haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen will. Selbst ein Beleg über solch eine Barzahlung wird nicht anerkannt. Der Fiskus legt Wert darauf, dass eine datierte Rechnung vorliegt und der Betrag auf das Konto des Auftragnehmers überwiesen wurde. Das muss auf Nachfrage des Fiskus mit einem Überweisungsbeleg dargelegt werden können. So entschied es das Finanzgericht Düsseldorf am Beispielfall von Fensterreinigungskosten in Höhe von 557 Euro. Mit dieser Regelung soll Schwarzarbeit eingedämmt werden.

FG Düsseldorf, Az. 15 K 3449/06

Zwangsräumung: Ohne Inventarliste Schadenersatz

In einem Fall vorm Bundesgerichtshof verlangte die ehemalige Eigentümerin eines Einfamilienhauses vom neuen Eigentümer Schadensersatz. Letzterer hatte das Grundstück durch Zwangsversteigerung erworben. Er nahm das Haus ohne Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers in Besitz und ließ es durch eine private Firma räumen. Das war verbotene Eigenmacht, urteilte der BGH. Nimmt der Ersteigerer einer Immobilie diese eigenmächtig in Besitz, muss er die darin vorgefundenen Gegenstände in einer Inventarliste dokumentieren (ähnlich wie bei der „kalten Räumung“ einer Mietsache). Anderenfalls läuft er Gefahr, dass der Ex-Eigentümer mit hohen Schadensersatzforderungen durchdringt.

BGH, Az. V ZR 175/16

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