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Umzugskostenpauschale zu hoch: Etwa 50 Euro müssen reichen

Umzugskostenpauschale zu hoch: Etwa 50 Euro müssen reichen

Es ist nicht unüblich, dass sich Eigentümergemeinschaften auf die Erhebung so genannter Umzugspauschalen einigen. Damit soll die Inanspruchnahme der Gemeinschaftsflächen und die damit verbundene Abnutzung abgegolten werden, zu denen es bei einem Aus- oder Einzug mitunter kommt. Bei der Höhe sollte die WEG jedoch zurückhaltend und angemessen vorgehen – anders als bei einem Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt/Main verhandelt wurde. Eine Pauschale von 100 Euro sei zu viel und nicht mehr maßvoll bemessen und entspreche nicht einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Als Richtwert müssten gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung rund 50 Euro gelten.

Landgericht Frankfurt a.M., Az. 2-13 S 69/16

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