Schließanlage: WEG verklagte den Bauträger
Schließanlage: WEG verklagte den Bauträger
Ein Bauträger hatte eine Wohnungseigentumsanlage errichtet. In dem Objekt wurde eine Schließanlage eingebaut. Der auswärtig ansässige Bauträger weigerte sich zunächst, den Schließplan und die Sicherungskarte für die Schließanlage am Ort der Wohnanlage an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) herauszugeben. Die benötigten Gegenstände könnten bei ihm abgeholt werden. Daraufhin klagte die WEG auf Herausgabe von Sicherungskarte und Schließplan. Mit Erfolg: Es reiche nicht aus, dass der Bauträger anbietet, Schließplan und -karte abzuholen, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.
OLG Stuttgart, Az. 3 U 98/16
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