Niessbrauch für Kinder: Steuervorteil durchaus gestattet
Niessbrauch für Kinder: Steuervorteil durchaus gestattet
Ein Elternpaar erwarb ein bebautes Gewerbegrundstück. Später vermietete es das gesamte Grundstück an eine GmbH. In der Folgezeit räumten die Eltern ihren minderjährigen Kindern den unentgeltlichen Nießbrauch an den Einnahmen aus dem Grundstück für die Dauer des Mietverhältnisses ein. Doch das Finanzamt rechnete die Einnahmen weiterhin den Eltern zu. Eine gesonderte Feststellung der Einkünfte zu Gunsten der neu gegründeten Nießbrauchsgemeinschaft wurde abgelehnt. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Voraussetzungen für die Übertragung des Nießbrauchs gegeben seien. Bei dieser Lösung sei kein gesetzlich nicht vorgesehener Steuervorteil entstanden.
Bundesfinanzhof, Az. IX R 8/22