Keine Werbungskosten: AfA-Regeln für neue Einbauküchen
Keine Werbungskosten: AfA-Regeln für neue Einbauküchen
Ein Vermieter ersetzte in drei vermieteten Wohnungen die Einbauküchen. Die hierfür aufgewendeten Kosten von rund 3.000 Euro pro Wohnung wollte er als Werbungskosten („Erhaltungsaufwand“) sofort absetzen. Es kam zum Streit mit dem Finanzamt. Der Bundesfinanzhof entschied nun – unter Aufgabe seiner bisherigen Auffassung –, dass es sich bei einer modernen Einbauküche um ein einheitliches Wirtschaftsgut handele. Dementsprechend müssten die Regeln zu den Absetzungen für Abnutzung (AfA) angewandt werden. Danach ist nur eine Abschreibung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von zehn Jahren zulässig.
BFH, Az. IX R 14/15