RA Dr. Ralf Glandien
Fleischstraße 67
54290 Trier
Tel: 49 (0)651 – 97 00 10
Fax: 49 (0)651 – 97 00 115
post@anwalt-trier.de
www.anwalt-trier.de

Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Jahresabrechnung unzureichend? Dann ist die Gemeinschaft gefragt!

Jahresabrechnung unzureichend? Dann ist die Gemeinschaft gefragt!

Soweit ein Wohnungseigentümer meint, dass die Jahresabrechnung unzureichend ist, muss er seine Nachbesserungsforderungen zum Gegenstand eines Beschlussantrags machen. Denn Ansprüche auf Nachbesserung einer Jahresabrechnung gegenüber dem Verwalter stehen seit Inkraftreten der WEG-Reform Anfang 2020 nur noch und ausschließlich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu, erinnerte das Landgericht Köln den Kläger im verhandelten Fall. Fasse die Gemeinschaft diesen Beschluss nicht, komme für den einzelnen Eigentümer nur die Beschlussersetzungsklage in Betracht. Ein eigener Anspruch gegen die Gemeinschaft auf Nachbesserung bestehe hingegen nicht.

Landgericht Köln, Az. 29 S 158/22

Left Menu Icon