RA Dr. Ralf Glandien
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Wohnungseigentumsrecht

Immissionen als Naturereignis: Gesunde Birken durften bleiben

Immissionen als Naturereignis: Gesunde Birken durften bleiben

Den Eigentümer eines Grundstücks störten die Immissionen, die von drei etwa 18 Meter hohen Birken auf dem Nachbargrundstück ausgingen (Pollenflug, Laub, Birkenreiser etc.). Er verlangte vom Nachbarn das Fällen der gesunden Bäume. Hilfsweise forderte er für die Monate Juni bis November eines jeden Jahres eine monatliche Entschädigung von jeweils 230 Euro. Der Bundesgerichtshof hielt weder das Eine noch das Andere für gerechtfertigt. Denn dazu müsste dem Nachbarn eine konkrete Störung vorzuwerfen sein (im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB). Davon sei bei Naturereignissen nur bei einem Verstoß gegen landesrechtliche Abstandsregelungen auszugehen – was hier nicht der Fall war.

BGH, Az. V ZR 218/18

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