RA Dr. Ralf Glandien
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Hecke: Kein Vorsorge-Schnitt nötig

Hecke: Kein Vorsorge-Schnitt nötig

Der Eigentümer einer Hecke muss diese nur außerhalb der von März bis September dauernden Vegetationsperiode auf den zulässigen Höchstwert von 1,8 Metern Höhe zurückschneiden. Er ist nicht verpflichtet, durch einen vorsorglichen Rückschnitt unter den Grenzwert während der Wintermonate sicherzustellen, dass die Hecke auch während der Wachstumsperiode die zulässige Höhe von 1,8 Metern nicht überschreitet, stellte das Landgericht Freiburg klar.

LG Freiburg, Az. 3 S 171/16

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