Gewerberaum: Reparaturklausel braucht keine Obergrenze
Gewerberaum: Reparaturklausel braucht keine Obergrenze
Anders als in einem Mietvertrag über Wohnraum, ist die so genannte Kleinreparaturklausel in einem gewerblichen Pachtvertrag auch dann wirksam, wenn sie keine Wertobergrenze für die einzelne Reparatur enthält. Dieser Auffassung ist das Landgericht Darmstadt. In dem entschiedenen Fall verlangte die Verpächterin einer Gaststätte von der Pächterin die Zahlung von Kosten für Reparaturen an der Heizungsanlage. Die Pächterin hielt die Kleinreparaturklausel im Pachtvertrag für unwirksam, weil sie keine ausdrückliche Kostenobergrenze für die einzelne Reparatur enthält. Letztlich muss diese Frage nun aber noch der Bundesgerichtshof entscheiden.
LG Darmstadt, Az. 6 S 373/16