Eigentümergemeinschaft: WEG-Beschluss muss hinreichend genug bestimmt sein
Eigentümergemeinschaft: WEG-Beschluss muss hinreichend genug bestimmt sein
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss hinreichend genug bestimmt sein. Das stellte das Amtsgericht Hamburg-Blankenese klar. So müsse der Beschluss beispielsweise erkennen lassen, ob es sich allein um einen Teil-Rückbaubeschluss oder darüber hinaus auch um einen nachträglichen Teil-Gestattungsbeschluss handelt (mit dem vorgenommene Veränderungen nachträglich genehmigt worden sind). Der vorliegende Rechtsstreit wurde aufgrund einer ohne Genehmigung vergrößerten Terrassenfläche geführt.
Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Az. 539 C 28/21