RA Dr. Ralf Glandien
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Cannabis-Konsum und Ärger im Mehrfamilienhaus: Mieter übertrieb

Cannabis-Konsum und Ärger im Mehrfamilienhaus: Mieter übertrieb

Monatelang hatte ein Mieter seine Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus durch Schlagen von Türen selbst während der Ruhezeit, Bedrohen und Eintreten einer Wohnungstür tyrannisiert. Zudem hatte er Cannabis in seiner Mietwohnung konsumiert – und das im Übermaß. Daraufhin mahnte ihn der Vermieter ab – und kündigte ihn mehrfach fristlos sowie hilfsweise ordentlich wegen erheblicher Störung des Hausfriedens. Anschließend verklagte der Eigentümer ihn auf Räumung der Mietwohnung. Das Amtsgericht Brandenburg (Havel) entschied, dass er einen Anspruch auf Räumung der Mietwohnung hat.

Der Mieter habe gegen die gesetzlich erlaubte Cannabis-Höchstmenge verstoßen. Zudem sei der Hausfrieden durch die gesundheitsbeeinträchtigende Geruchsbelästigung im Treppenhaus erheblich gestört – vor allem, weil minderjährige Kinder im Haus an der Wohnungstür vorbeigehen mussten. Eine weitere Störung des Hausfriedens ergab sich laut Gericht daraus, dass der Mieter in seiner Wohnung mit Betäubungsmitteln gehandelt hatte. Eine erhebliche Störung des Hausfriedens ergebe sich in besonderem Maße daraus, dass der Mieter andere Nachbarn erheblich bedroht und beleidigt hatte.

Amtsgericht Brandenburg, Az. 30 C 196/23

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