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Verzögerung durch die Corona-Pandemie: Räumungsfrist musste verlängert werden

Verzögerung durch die Corona-Pandemie: Räumungsfrist musste verlängert werden

In Zeiten der Corona-Pandemie muss nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin die gerichtliche Räumungsfrist in Wohnraum-Mietsachen zumindest auf den 30. Juni 2020 verlängert werden. Derzeit sei es für einen zur Räumung verpflichteten Mieter aufgrund des Erliegens des öffentlichen Lebens auf dem ohnehin angespannten Berliner Wohnungsmarkt fast unmöglich, einen Ersatzwohnraum zu beschaffen, so die Richter. Im Vorprozess hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte den Mieter im Dezember 2019 zur Räumung verurteilt und hierfür eine Frist bis zum 31. März 2020 gesetzt.

LG Berlin, Az. I ZR 5/19

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