WEG-Verwaltung bediente sich vom Konto: Tatbestand der Untreue erfüllt
WEG-Verwaltung bediente sich vom Konto: Tatbestand der Untreue erfüllt
Aus verschiedenen Gründen stritt sich eine Eigentümergemeinschaft mit der Verwalterin. Schließlich wurde die Verwaltung in einer Eigentümerversammlung aus wichtigem Grund abberufen und der Verwaltervertrag fristlos gekündigt. Rund eine Woche später entnahm die Verwaltung vom Konto der Gemeinschaft rund 26.000 Euro. Eine Rückzahlung lehnte sie ab. Aufgrund des Verwaltervertrags sei sie berechtigt gewesen, ihre Grundvergütung vom Konto der Gemeinschaft zu entnehmen. Dieser Vorgang erfülle den Tatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB, stellte das Amtsgericht Köln klar. Die Verwaltung war nicht berechtigt, zukünftige, noch nicht fällige Vergütungsansprüche zu vereinnahmen.
Amtsgericht Köln, Az. 202 C 6/23