RA Dr. Ralf Glandien
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video  Besonderheiten für Vermieter bei der Gewerberaum-Vermietung
video  Darauf sollte man bei der Vermietung von Gewerberäumen achten

RA Ralf Glandien beim OK54 Bürgerrundfunk

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video  Mietrecht - Übergabeprotokoll

Aktuelle Urteile

Bodengleiche Dusche verweigert: Bausubstanz geht vor Barrierefreiheit

Bodengleiche Dusche verweigert: Bausubstanz geht vor Barrierefreiheit

Mieter haben zwar prinzipiell einen Anspruch auf bauliche Veränderungen der Mietsache, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen (gemäß § 554 Abs. 1 BGB). Doch die Maßnahme muss einerseits erforderlich und andererseits umsetzbar sein. Ein Vermieter verweigerte einem Mieter die Zustimmung zum Einbau einer bodengleichen Dusche in seinem Badezimmer. Er verwies darauf, dass dieses Vorhaben im konkreten Fall erhebliche Auswirkungen auf die Bausubstanz der Geschossdecke haben werde. Das Landgericht Wuppertal stimmte ihm zu. Der Mieter habe nicht dargelegt, dass die angestrebte Barrierefreiheit nicht auch auf andere, weniger belastende Weise zu erreichen sei.

Landgericht Wuppertal, Az. 8 S 5/23

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