Nachträgliche Erwerbsminderungsrente: Wohngeld musste zurückgezahlt werden
Nachträgliche Erwerbsminderungsrente: Wohngeld musste zurückgezahlt werden
Ein Wohngeldempfänger kann sich nicht auf Vertrauensschutz berufen und darf das Wohngeld nicht behalten, wenn er für den Zeitraum, für den Wohngeld gewährt worden ist, nach der Gewährung nachträglich eine Erwerbsminderungsrente erhält. Im konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ging es um Wohngeld als Lastenzuschuss, den der Betroffene für sein Eigenheim erhielt, in dem er mit der Ehefrau und drei Kindern lebte.
Verwaltungsgericht Koblenz, Az. 3 K 617/21