RA Dr. Ralf Glandien
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Fachanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht

Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Sie haben juristische Fragen oder benötigen Beistand durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin? Hier sind die Rechtsgebiete, die von den Trierer Rechtsanwälten Dr. Ralf Glandien und Marina Buron schwerpunktmäßig betreut werden. Mit einem Mausklick erfahren Sie mehr!

Gewerbliche Vermietung: Wartungskosten übertragen? 

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 16.10.2015 entschieden, dass die Übertragung der Verpflichtung, „sämtliche Wartungskosten“ als Betriebskosten zu tragen auch ohne nähere Auflistung und ohne Angabe einer Obergrenze in allgemeinen Vertragsbedingungen im Bereich der Geschäftsraummiete ist. Der Mieter sei vor überhöhten Forderungen durch das allgemein geltende Wirtschaftlichkeitsgebot geschützt.

WEG: Darf die Mehrheit einen Grundstückskauf beschließen?

Der BGH hat mit Urteil vom 18.03.2016, V ZR 75/15 entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft den Erwerb eines Grundstücks durch Mehrheitsbeschluss beschließen kann. Im dortigen Fall ging es um den Erwerb eines Grundstücks, auf welchem Stellplätze errichtet werden sollten.

Damit wird die Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümerin, eine einstimmige Entscheidung ist nicht erforderlich.

Betriebskostenvereinbarung: BGH lockert die Vorgaben

Der BGH hat mit Urteil vom 10.02.2016 entschieden, dass im Bereich der Wohnraummiete für die Vereinbarung, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat, es ausreicht, dass dies formularmäßig festgehalten ist. Die einzelnen Betriebskosten müssen ebenso wenig angegeben werden wie eine Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung. Damit gibt der BGH seine bisherige strenge Rechtsprechung auf, so dass in einer Vielzahl von Mietverträgen nunmehr wirksame Betriebskostenvereinbarungen enthalten sind (vgl. Urteil des BGH vom 10.02.2016, VIII ZR 137/15).

Streit am Gartenzaun: Mähroboter im Dauerbetrieb?

Das Amtsgericht Siegburg hat entschieden, dass auch der Dauerbetrieb eines Rasenroboters im Verhältnis von Grundstücknachbarn untereinander hinzunehmen ist, wenn allgemeine Ruhezeiten eingehalten werden (AG Siegburg, Urteil vom 19.02.2005, 118 C 97/13).

Alte Mietrückstände: Fristlose Kündigung rechtens?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses auch dann wirksam sein kann, wenn sie erst sieben Monate nach Kenntniserlangung des Vermieters von dem Kündigungsgrund erfolgt.

Damit wird Tendenzen in der untergerichtlichen Rechtsprechung ein Ende gesetzt, wonach man versucht hat, die Regelung des § 314 Abs. 3 BGB auch auf solche Kündigungen anzuwenden. Danach wäre nicht mehr in angemessener Zeit gekündigt worden (Urteil des BGH vom 13.07.2016, VIII ZR 296/15).

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