Erbfallkostenpauschale: Vor- und Nacherben profitieren
Die Konstellation, dass Ehepartner zunächst sich gegenseitig als Erben einsetzen und nach dem Tod des zweiten Partners Kinder oder andere Verwandte als Nacherben, kommt in der Praxis relativ häufig vor. In einem konkreten Fall ging es um eine auf diese Weise begünstigte Nichte. Sie machte eine Erbfallkostenpauschale von 10.300 Euro geltend, die ihr das Finanzamt verweigerte. Der Bundesfinanzhof legte in seiner Entscheidung aber Wert darauf, dass es sich jeweils um getrennte Erbfälle gehandelt habe. Deswegen könne auch zweimal diese steuerliche Regelung beansprucht werden – vom Vor- und vom Nacherben. Angefallene Kosten müssten nicht nachgewiesen werden. Schließlich handele es sich um eine Pauschale.
Bundesfinanzhof, Az. II R 3/20