Die Gründe für eine Kündigung zwecks Eigenbedarf erschienen nicht glaubhaft
Nachdem der ursprüngliche Vermieter die Wohnung verkauft hatte, forderte der Mieter den neuen Eigentümer auf, Mängel in der Wohnung zu beseitigen. Doch bei Gesprächen über die Beseitigung der Schäden fragte der Vermieter den Mieter immer wieder, ob er die Wohnung nicht lieber ganz räumen wolle. Mit der Begründung, die Räume müssten insgesamt saniert werden. Außerdem sei die Miete darüber hinaus unrentabel. Dem Mieter wurde sogar der Entwurf für einen Aufhebungsvertrag vorgelegt. Jedoch blieben alle seine Vorschläge erfolglos und der Vermieter erklärte dem Mieter schließlich die Kündigung. Er begründete dies mit Eigenbedarf. Denn seine derzeit bewohnte Wohnung sei nach einer Trennung zu groß geworden.
Als der Mieter sich weigerte die Wohnung zu verlassen, musste das Amtsgericht Charlottenburg über die Räumung entscheiden und gab dem Mieter Recht. Denn, so der Richter, wenn eine Wohnung ohne vorherige Besichtigung erworben wird und in Gesprächen immer wieder gefragt wird, ob der Mieter nicht räumen möchte, da die Vermietung unrentabel sei. Und wenn dazu kommt, dass zu keiner Zeit eine gewünschte Eigennutzung auch nur erwähnt wurde. Dann seien die Gründe der Kündigung nicht glaubhaft.
Amtsgericht Charlottenburg, Az. 237 C 234/20

RA Dr. Ralf Glandien
Fleischstraße 67
